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§ 40 Abs. 4 SGB XI · Pflegekassen-Zuschuss

Umzug mit Pflegegrad – bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse

Wir übernehmen den kompletten Umzug in Kiel und Schleswig-Holstein – inklusive Antragshilfe für die Pflegekasse.

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Festpreis Eigenes Team Versichert Hilfe beim Antrag
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Unser Service

Das übernehmen wir für Sie

Ein Ansprechpartner, ein Festpreis, ein Termin – damit der Umzug nicht zur Belastung wird.

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Komplette Umzugsorganisation

Planung, Transporter, Umzugskartons, fleißige Hände – alles aus einer Hand. Wir koordinieren den Termin so, dass es für Sie und Ihre Angehörigen passt.

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Möbel ab- und aufbauen

Vom Bett über den Kleiderschrank bis zur Einbauküche: Wir bauen ab, transportieren sicher und montieren in der neuen Wohnung – inkl. Anschluss von Waschmaschine und Co.

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Antragshilfe für die Pflegekasse

Wir kennen die Formulare, wissen, welche Begründung die Kasse sehen will, und liefern Kostenvoranschlag und Rechnung formal korrekt – damit der Zuschuss wirklich kommt.

So funktioniert es

Bis zu 4.180 € Zuschuss – in drei Schritten

Kein Papierkrieg, keine Vorkasse, keine Überraschungen. Sie sagen Bescheid – den Rest machen wir.

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Wir erstellen Ihnen ein Angebot

Nach einem kurzen Telefonat oder einer Vor-Ort-Besichtigung bekommen Sie einen verbindlichen Festpreis – schriftlich, transparent, ohne Kleingedrucktes.

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Sie reichen den Antrag bei der Pflegekasse ein

Wir helfen beim Ausfüllen, formulieren die Begründung und liefern alle Unterlagen mit. Sie unterschreiben – wir übernehmen den Rest.

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Die Pflegekasse zahlt direkt – Sie haben keinen Aufwand

Nach Bewilligung wickeln wir die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse ab, wo es möglich ist. Sie zahlen nichts vor und höchstens den geringen Restbetrag, falls einer übrigbleibt.

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Pro pflegebedürftiger Person im Haushalt bis zu 4.180 €. Bei Ehepaaren mit zwei Pflegegraden also bis zu 8.360 €.

Rechtliche Grundlage: § 40 Abs. 4 SGB XI – „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen". Der Umzug muss die Pflegesituation verbessern.

Voraussetzungen

Für wen ist das gedacht?

Wenn diese drei Punkte auf Sie zutreffen, stehen die Chancen sehr gut, dass die Pflegekasse den Umzug übernimmt.

  • Sie oder ein Angehöriger hat einen anerkannten Pflegegrad (1–5) Der Pflegegrad muss offiziell von der Pflegekasse festgestellt sein – ein laufender Antrag reicht in der Regel nicht.
  • Der Umzug verbessert die Pflegesituation Zum Beispiel: barrierefrei, kürzere Wege, näher zu pflegenden Angehörigen oder kleinere, leichter zu bewältigende Wohnung.
  • Sie wohnen in Kiel oder Schleswig-Holstein Wir sind das ganze Bundesland abgedeckt – von Kiel über Neumünster, Rendsburg, Eckernförde bis Plön. Auch Fernumzüge auf Anfrage.
Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten

Welcher Pflegegrad wird anerkannt?+
Anerkannt werden alle Pflegegrade von 1 bis 5. Voraussetzung ist, dass der Pflegegrad offiziell von der Pflegekasse festgestellt wurde – ein laufender Antrag auf Begutachtung allein reicht nicht. Wenn Sie unsicher sind, schauen wir uns das gemeinsam an.
Muss der Umzug barrierefrei sein?+
Nein – die neue Wohnung muss nicht zwingend barrierefrei sein. Wichtig ist, dass der Umzug die Pflegesituation verbessert. Das kann auch heißen: näher zu pflegenden Angehörigen, ins Erdgeschoss statt 4. OG, ein altersgerechtes Bad oder eine kleinere Wohnung, die sich leichter bewirtschaften lässt.
Wie lange dauert die Bearbeitung bei der Pflegekasse?+
In der Regel zwischen zwei und sechs Wochen. Wir empfehlen, den Antrag möglichst vor dem Umzug zu stellen – wir helfen Ihnen dabei und liefern alle erforderlichen Unterlagen, damit die Bearbeitung schneller geht. Bei dringenden Fällen geht es manchmal auch innerhalb einer Woche.
Was kostet mich der Umzug am Ende?+
Sie zahlen nur, was die Pflegekasse nicht abdeckt. Bei einem typischen Umzug innerhalb von Kiel deckt der Zuschuss von bis zu 4.180 € die Kosten in den allermeisten Fällen vollständig – Sie zahlen also 0 €. Sie erhalten von uns vorher einen verbindlichen Festpreis, sodass Sie genau wissen, woran Sie sind.
Was ist, wenn der Zuschuss nicht reicht?+
Bei größeren Umzügen, Fernumzügen oder zusätzlichen Wünschen (z. B. Entrümpelung der alten Wohnung) kann es vorkommen, dass die Kosten den Zuschuss übersteigen. In dem Fall sprechen wir das vorher klar an. Bei Ehepaaren mit zwei Pflegegraden stehen bis zu 8.360 € zur Verfügung – das reicht in der Praxis für nahezu jeden Umzug.
Übernehmen Sie auch die Entrümpelung der alten Wohnung?+
Ja, auf Wunsch räumen wir die alte Wohnung komplett aus – inklusive fachgerechter Entsorgung und besenreiner Übergabe. Das ist besonders sinnvoll, wenn der Umzug in ein Pflegeheim oder zu Angehörigen geht. Ein Anbieter, ein Termin, ein Festpreis.
Kontakt

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Füllen Sie das Formular aus oder rufen Sie uns direkt an – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem unverbindlichen Festpreis und einer Einschätzung zum Pflegekassen-Zuschuss.

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